Übungstörn für Jugendliche
Nach mehrjähriger Erfahrung mit dem bereits institutionalisierten Übungstörn der A&R-Crew wurde ab 1996 ein weiteres Programm aufgenommen: Der Jugendtörn
In diesem Programm wird mindestens eine Jacht im Rahmen des Übungstörns als Jugendboot geführt. Diese Jacht absolviert grundsätzlich dasselbe Programm und fährt dieselbe Route wie der Übungstörn. Ebenso wie auf den anderen UT-Booten stehen ein Schiffsführer und ein Ausbildner - allerdings mit besonders langer Erfahrung und viel Routine - zur Verfügung.
Teilnahmeberechtigt am JT sind Jugendliche
ab 12 Jahren, wenn sie einschlägige Erfahrung oder einen (Jugend)Segelführerschein A haben | |
ab 15 Jahren sonst | |
bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. |
Alle Teilnehmer müssen Freischwimmer sein. Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigeten unterwerfen sich - wie alle anderen Teilnehmer am UT - den entsprechenden Vorschriften. Die Erziehungsberechtigten erklären schriftlich ihr Einverständnis zur Teilnahme; sie erklären weiters, dass der Teilnehmer die Situation an Bord kennt, sich den Anordnungen der Schiffsführung nach bestem Vermögen unterwirft und beabsichtigt, aktiv am Schiffsbetrieb teilzunehmen.
Jeder Teilnehmer hat eine eigene, hochwertige und dem Alter und der Größe angepaßte Rettungsweste mit/und Sicherungsgurt und entsprechendes Ölzeug zu stellen. Unter Umständen können Rettungswesten auch vom NCA leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Am Jugendboot sind folgende besondere Vereinbarungen gültig:
Grundsätzlich wird dasselbe Programm wie von allen UT-Schiffen absolviert. | |
Während der Dunkelheit (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) gilt an Bord Rettungswesten- und Sicherungsgurte-Pflicht. | |
Ab Seestärke 3 und/oder Windstärke 5 gilt an Bord Rettungswesten- und Sicherungsgurte-Pflicht. |
Als Jugendboot wird das von Größe, Ausrüstung und Sicherheit bestgeeignete Boot gewählt. Während des Törns wird ein weiteres Boot bestimmt, das sich immer in der Nähe des Jugendbootes befinden muss. Alle Boote des UT müssen ständig auf Kanal 16 und auf Kanal 6 hörbereit sein. Alle vier Stunden - bei Bedarf öfter - wird mit dem Jugendboot Funkkontakt gehalten.
Für die Teilnehmer am Jugend-Törn sind besondere Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Da die Teilnehmer unter Umständen selbst die Tragweite einer solchen Teilnahme nicht erkennen, sind die wesentlichen Punkte von den Erziehungsberechtigten festzustellen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Die Erziehungsberechtigen erklären, dass sie den Betrieb auf einer Segeljacht, speziell auch auf dem NCA-Übungstörn, bei Tag und bei Nacht kennen und dass der von Ihnen gemeldete Jugendliche körperlich und geistig in der Lage ist, am Schiffsbetrieb aktiv teilzunehmen.
Besonders wichtig ist, daß der Jungendliche bereits Erfahrung an Bord hat, den Schiffsbetrieb zumindest von Urlaubsfahrten kennt und daß er bereit und in der Lage ist, den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt Folge zu leisten. Die Erziehungsberechtigten werden ersucht, die Jugendlichen speziell auf die "Befehlsgewalt" des Schiffsführers hinzuweisen.
Die Schiffsführer haben selbstverständlich die unbedingte Anweisung, jedes noch so kleine Risiko zu vermeiden und wenn notwendig - insbesondere bei Wetterverschlechterung - Unterstützung von anderen Booten des Übungstörns anzufordern. Die Schiffsführer werden natürlich auf Fähigkeiten und Möglichkeiten jedes einzelnen Jugendlichen ganz besonders eingehen, um ihm zwar Leistung abzuverlangen, ihn aber keinesfalls zu überfordern.
Zweck der Fahrt ist, dem Jugendlichen die Möglichkeit der Entfaltung seiner seemännischen Fähigkeiten und Interessen in Abwesenheit seiner Eltern zu geben, da es sich vielfach herausgestellt hat, dass junge Menschen in neuer Umgebung ausgezeichnete und unerwartete Leistungen zu erbringen vermögen.
Trotz ihrer Jugend betreten die Jugendlichen das Übungsboot auf eigene Gefahr. Für mutwillige Schäden - insbesondere durch Nichtbeachtung von Anweisungen des Schiffsführers - haften die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.
Die Jugendlichen sind vom Anmelder mit einer hochwertigen Rettungsweste, Ölzeug, ausreichend warmer Kleidung und Taschengeld auszustatten. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die entsprechenden Anteile an gemeinsamen Kosten wie Crewkassa, etc. zu übernehmen.
Für die Hin- und Rückreise haben die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten selbst zu sorgen. Eine spezielle Betreuung außerhalb des Törns - beispielsweise auf Hin- und Rückfahrt - ist nicht vorgesehen.
Zur Möglichkeit einer eventuellen Verständigung sind von den Erziehungsberechtigten Adresse und Telefonnummern zu hinterlegen, über die sie tags und nachts, auch samstags und sonntags, erreicht werden können.
Eine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus kann weder von Club oder Crew, noch von der Schiffsführung übernommen werden.
Rahmenbedingungen zum A&R-Jugendtörn
Hinweise für Erziehungsberechtigte
Erinnerungen aus vergangenen Jahren
geplante Termine | 20.11.08 bk |
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