Der NCA Stander

Prüfungswesen

Praxis-Erfahrungsnachweise, die beim Antrag auf Zulassung zur praktischen Prüfung beizubringen sind.

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Gilt für alle Fahrtbereiche

Besondere Vorschriften

Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe ist notwendig für die Ausstellung eines Befähigungsausweises:

Der Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe gilt durch ein Kapitänspatent, das Schiffsführerpatent – 20 m oder das Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse gemäß 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine inländische, zu Recht bestehende Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine gemäß § 1 Abs. 4 FSG gleichgestellte Lenkberechtigung oder durch eine entsprechende Bescheinigung einer der gemäß § 3 Abs. 3 FSG benannten Institutionen, bei der die Ausbildung vorgenommen wurde, als erbracht. Genaue Informationen finden Sie im Hinweisblatt Nachweis Erste Hilfe.

Gilt für Fahrtbereich 2

Anzahl Seemeilen gesamt 500 M
Nachtfahrten 3 Nachtfahrten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
Nachtansteuerungen 3 Nachtansteuerungen Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;

Gilt für Fahrtbereich 3

Befähigungsausweis FB2   nur gesetzeskonforme österreichische Befähigungsausweise
Anzahl Seemeilen gesamt 1.500 M davon 500 als Schiffsführer
Nachtfahrten 5 Nachtfahrten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
Nachtansteuerungen 5 Nachtansteuerungen Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
Fahrten als Schiffsführer 500 M Nachweis nur mit Logbuch/Kopie

Gilt für Fahrtbereich 4

Befähigungsausweis FB3   nur gesetzeskonforme österreichische Befähigungsausweise
Anzahl Seemeilen gesamt 3.500 M  
Nachtfahrten 5 Nachtfahrten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
Nachtansteuerungen 5 Nachtansteuerungen Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
Fahrten als Schiffsführer 1.000 M

15.06.20 bk