Prüfungswesen
Praxis-Erfahrungsnachweise, die beim Antrag auf Zulassung zur praktischen Prüfung beizubringen sind.
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Gilt für alle Fahrtbereiche
Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe ist notwendig für die Ausstellung eines Befähigungsausweises:
Der Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe gilt durch ein Kapitänspatent, das Schiffsführerpatent – 20 m oder das Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse gemäß 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine inländische, zu Recht bestehende Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine gemäß § 1 Abs. 4 FSG gleichgestellte Lenkberechtigung oder durch eine entsprechende Bescheinigung einer der gemäß § 3 Abs. 3 FSG benannten Institutionen, bei der die Ausbildung vorgenommen wurde, als erbracht. Genaue Informationen finden Sie im Hinweisblatt Nachweis Erste Hilfe.
Gilt für Fahrtbereich 2
Anzahl Seemeilen gesamt | 500 M | |
Nachtfahrten | 3 Nachtfahrten | zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden; |
Nachtansteuerungen | 3 Nachtansteuerungen | Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird; |
Gilt für Fahrtbereich 3
Befähigungsausweis FB2 | nur gesetzeskonforme österreichische Befähigungsausweise | |
Anzahl Seemeilen gesamt | 1.500 M | davon 500 als Schiffsführer |
Nachtfahrten | 5 Nachtfahrten | zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden; |
Nachtansteuerungen | 5 Nachtansteuerungen | Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird; |
Fahrten als Schiffsführer | 500 M | Nachweis nur mit Logbuch/Kopie |
Gilt für Fahrtbereich 4
Befähigungsausweis FB3 | nur gesetzeskonforme österreichische Befähigungsausweise | |
Anzahl Seemeilen gesamt | 3.500 M | |
Nachtfahrten | 5 Nachtfahrten | zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden; |
Nachtansteuerungen | 5 Nachtansteuerungen | Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird; |
Fahrten als Schiffsführer | 1.000 M |
15.06.20 bk