Der NCA Stander

Prüfungswesen

Praxis-Erfahrungsnachweise, die beim Antrag auf Zulassung zur praktischen Prüfung beizubringen sind.

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Gilt für alle Fahrtbereiche

Besondere Vorschriften

Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe ist notwendig für die Ausstellung eines Befähigungsausweises:

Der Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe gilt durch ein Kapitänspatent, das Schiffsführerpatent – 20 m oder das Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse gemäß 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine inländische, zu Recht bestehende Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine gemäß § 1 Abs. 4 FSG gleichgestellte Lenkberechtigung oder durch eine entsprechende Bescheinigung einer der gemäß § 3 Abs. 3 FSG benannten Institutionen, bei der die Ausbildung vorgenommen wurde, als erbracht. Genaue Informationen finden Sie im Hinweisblatt Nachweis Erste Hilfe.

Gilt für Fahrtbereich 2

Mindestlänge der Jacht 6 m LüA
Anzahl Seemeilen gesamt 500 M
Bordtage 18 Bordtage
Nachtfahrten 3 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung

Gilt für Fahrtbereich 3

Mindestlänge der Jacht 7 m LüA
Anzahl Seemeilen gesamt 1.500 M  
Bordtage 48 Bordtage
Nachtfahrten 5 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
Fahrten außerhalb FB 2 10 Stunden Fahrt:  50 Stunden ohne Unterbrechung
Werte in Klammer: Für Fahrten vor 2012; 300 sm in einem Schlag, Start-/Zielort mindestens 80 sm voneinander entfernt
Fahrten als Schiffsführer 500 M

Gilt für Fahrtbereich 4 (unsicher - Bitte nachfragen)

Mindestlänge der Jacht 8 m LüA
Anzahl Seemeilen gesamt 5.000 sm  
Bordtage 70 Bordtage
Nachtfahrten 15 Nachtfahrten, 3 davon mit Nachteinsteuerung
Fahrten in Gezeitengebieten 4 Ansteuerungen von unterschiedlichen Häfen Gezeitenrevier lt. ZNIPP-Hub größer 2 m.
Fahrten außerhalb FB 3 100 M Fahrt:  500 M ohne Unterbrechung; Start-/Zielort mindestens 300 M voneinander entfernt
Fahrten als Schiffsführer 2.000 M

15.06.20 bk