Prüfungswesen
Praxis-Erfahrungsnachweise, die beim Antrag auf Zulassung zur praktischen Prüfung beizubringen sind.
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Gilt für alle Fahrtbereiche
Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe ist notwendig für die Ausstellung eines Befähigungsausweises:
Der Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe gilt durch ein Kapitänspatent, das Schiffsführerpatent – 20 m oder das Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse gemäß 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine inländische, zu Recht bestehende Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, eine gemäß § 1 Abs. 4 FSG gleichgestellte Lenkberechtigung oder durch eine entsprechende Bescheinigung einer der gemäß § 3 Abs. 3 FSG benannten Institutionen, bei der die Ausbildung vorgenommen wurde, als erbracht. Genaue Informationen finden Sie im Hinweisblatt Nachweis Erste Hilfe.
Gilt für Fahrtbereich 2
Mindestlänge der Jacht | 6 m LüA | |
Anzahl Seemeilen gesamt | 500 M | |
Bordtage | 18 Bordtage | |
Nachtfahrten | 3 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung |
Gilt für Fahrtbereich 3
Mindestlänge der Jacht | 7 m LüA | |
Anzahl Seemeilen gesamt | 1.500 M | |
Bordtage | 48 Bordtage | |
Nachtfahrten | 5 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung | |
Fahrten außerhalb FB 2 | 10 Stunden | Fahrt: 50 Stunden ohne Unterbrechung |
Werte in Klammer: Für Fahrten vor 2012; 300 sm in einem Schlag, Start-/Zielort mindestens 80 sm voneinander entfernt | ||
Fahrten als Schiffsführer | 500 M |
Gilt für Fahrtbereich 4 (unsicher - Bitte nachfragen)
Mindestlänge der Jacht | 8 m LüA | |
Anzahl Seemeilen gesamt | 5.000 sm | |
Bordtage | 70 Bordtage | |
Nachtfahrten | 15 Nachtfahrten, 3 davon mit Nachteinsteuerung | |
Fahrten in Gezeitengebieten | 4 Ansteuerungen von unterschiedlichen Häfen | Gezeitenrevier lt. Z: NIPP-Hub größer 2 m. |
Fahrten außerhalb FB 3 | 100 M | Fahrt: 500 M ohne Unterbrechung; Start-/Zielort mindestens 300 M voneinander entfernt |
Fahrten als Schiffsführer | 2.000 M |
15.06.20 bk