Der NCA Stander

Prüfungswesen

 

Möglichkeiten, die praktische Erfahrung gemäß SeeSchFVO nachzuweisen

geändert 15.06.20 bk

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Gilt für alle Fahrtbereiche

Aus den Unterlagen müssen die Teilnahme am Törn und die Art der Tätigkeit (der aktiven Teilnahme am Schiffsbetrieb) hervorgehen. Dazu wären eine Wachliste oder eine entsprechende Bestätigung des Schiffsführers geeignet. Eine Crewliste bestätigt zwar die Teilnahme, ist als Nachweis für die Art der Tätigkeit aber nur für den Schiffsführer geeignet.

Logbücher/Brückenkladden sind in ihrer Form frei; allerdings können sie nur anerkannt werden, wenn alle relevanten Daten eindeutig daraus hervorgehen. Die Inhalte von Logbüchern sind in der JachtPrO definiert:

JachtPrO, § 8, Abs (8)

Als logbuchähnliche Aufzeichnungen gemäß Abs. 1 gelten Aufzeichnungen mit folgenden Mindestinhalten:

Meilen als Skipper: Dem Logbuch ist die Crewliste beizulegen; aus dieser geht der Einsatz als Skipper hervor.

50-Stunden-Langtörn: Das Langfahrt-Formular ist dem entsprechenden Fahrtnachweis (Logbuch, Kladde) beizulegen.

Für jeden eingereichten Törn ist ein Formular nach Anlage 5  bzw. ein  NdsPuS  - mit Originalunterschrift des Skippers - beizubringen.

Außerdem ist eine tabellarische Zusammenstellung aller eingereichten Törns vorzulegen, aus der die Gesamterfahrung ablesbar ist. Dies ist hier das vollständig ausgefüllte Formular Törnliste FB2 oder die Törnliste FB3

Durch folgende Unterlagen können einzelne Törns nachgewiesen werden:

Schiffslogbuch Original/Abschrift/Kopie 
mit Unterschrift des Schiffsführers 
PLUS: Törnzusammenfassung, ähnlich Seemeilenbestätigung;
Ab 26.6.2015: PLUS Anlage 5
persönliches Logbuch Original/Abschrift/Kopie 

PLUS: Törnzusammenfassung, ähnlich Seemeilenbestätigung;
Ab 26.6.2015: PLUS Anlage 5
Brückenkladde (logbuchähnliche Aufzeichnungen) Original/Abschrift/Kopie 
mit Unterschrift des Schiffsführers 
PLUS: Törnzusammenfassung, ähnlich Seemeilenbestätigung;
Ab 26.6.2015: PLUS Anlage 5
Fahrtnachweis auf WSVO-Formular NUR mit Originalunterschriften des Skippers und des Einreichers Nur für Fahrten zwischen Mitte 2012 und 25.6.2015
Langfahrt-Formular zusätzlich zum Logbuch,
mit detaillierten Angaben zu den 50 bzw. 10 Stunden
Bitte Seekarten angeben, damit es nachgezeichnet werden kann

 

Sonderregelung für Teilnehmer an NCA Übungstörns:
Aufgrund der Tatsache, daß die NCA Übungstörns bekannt sind und alle Daten  (Dauer, Länge, Tätigkeit) aufliegen, genügen für solche Fahrten Kopien der Seemeilenbestätigungen.

Muster für eine   Seemeilenbestätigung - NUR für GANZ alte Törns möglich
Muster für eine   Brückenkladde
  Verwendung der Brückenkladde
Formular für die  Törnliste   FB2  -  FB3