Der NCA Stander

Prüfungswesen

Stand: Version 1.6, Februar 2010: Neue Prüfungsordnung PRO 2009

Der NCA ist als vom ÖSV anerkannte (bzw. ab 2006 geprüfte) Ausbildungsstätte berechtigt, Prüfungen in allen Fahrtbereichen, sowohl für Theorie als auch für Praxis zu veranstalten. Bei "NCA"-Prüfungen fungieren lt. Prüfungsordnung ausschließlich vereinsfremde Personen als Vorsitzende der Prüfungskommissionen.

Neu ab 2010: "UPGRADE"-Prüfung von FB2 auf FB3 beim ÖSV - nur noch Theorie! 

Wie geht das?

Als Veranstalter hat der NCA die Aufgabe, die gesamte Prüfung zu organisieren, die Administration zu erledigen und die Prüfungen (samt den Kandidaten) bei den Verbänden anzumelden.

Der gesamte Ablauf der Prüfungen ist von den Verbänden in deren Prüfungsordnungen (PRO 2009) detailliert geregelt. Spielraum gibt es für den Veranstalter nach diesen Vorschriften NICHT.

Die PROs werden von den Verbänden auf deren WebSites veröffentlicht und gelegentlich geändert. Auch die Links ändern sich ständig, sodass folgende Links oft nicht funktionieren (bitte nicht ärgern, sondern suchen, und falsche Links melden an segeln @ nca . at).

ÖSV Link vs 1.4, 8.3.09
ÖSV Prüfungswesen Link vs 1.4, 8.3.09
MSVÖ Link vs 1.4, 8.3.09
MSVÖ Prüfungswesen Link vs 1.4, 8.3.09

Achtung - wichtig!
Ab 2010 sind nur noch die Prüfungsordnungen "PRO2009" sowohl beim ÖSV als auch beim MSVÖ gültig. Alle Bestimmungen aus den alten "PROs" sind nicht - sofern anders lautend - mehr gültig. Das betrifft ganz besonders auch die Zulassungsbedingungen für die praktischen Prüfungen.

Aufgrund eventueller Änderungen in diesen Vorschriften sind alle folgenden (alle die Prüfungsordnungen betreffenden) Erklärungen und Listen nur gültig, wenn sie mit den originalen PROs, die von den Verbänden auf deren WebSites veröffentlicht (und gelegentlich geändert) werden, übereinstimmen. Im Falle von Unterschieden gilt ausnahmslos nur der von den Verbänden veröffentlichte Originaltext. Auch wenn wir uns bemühen, aktuelle Informationen zu liefern, können wir als Verein tägliches Update NICHT garantieren. Bitte lesen Sie die Originaltexte der PROs selbst auf den WebSites der Verbände!
Außerhalb der PROs gibt es weitere Bestimmungen - die "Durchführungsbestimmungen -, die von den Verbänden in Kraft gesetzt werden. Auch diese Bestimmungen werden auf den WebSites veröffentlicht. Derzeit sind die Durchführungsbestimmungen des MSVÖ veröffentlicht, die des ÖSV noch in Arbeit, bitte immer wieder nachschauen!

Achtung: Eine bedingte Zulassung (dh, das "Nachbringen" bestimmter Voraussetzungsteile) ist NICHT vorgesehen.

Hier - unter allen Vorbehalten - noch eine Kopie der ÖSV PRO2009, Download vom Februar 2010.

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Kandidaten sowie die Anmeldung der Kandidaten zur Praxisprüfung bei den Verbänden soll (eigentlich muß) durch den Veranstalter geschehen. Dabei hat der Veranstalter die Voraussetzungen mit Sorgfalt zu prüfen, darüber ein Protokoll zu verfassen und die Basis der Daten (für mindestens 6 Monate) zu archivieren. Der Prüfungsbeitrag ist vom Veranstalter einzuheben und an die Verbände zu überweisen.

Achtung: Mit der Anmeldung der Teilnehmer wird für den Veranstalter (= NCA) die Prüfungsgebühr fällig. Diese wird ihm von den Verbänden verrechnet, auch wenn der Teilnehmer zur Prüfung NICHT erscheint; der Betrag ist dann verfallen. Bitte helfen Sie uns, zahlen Sie die Beträge rechtzeitig (etwas mehr als 3 Wochen vorher) ein, sonst kann die Anmeldung nicht gemacht werden.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit, indem Sie alle notwendigen Unterlagen in geeigneter Form rechtzeitig verfügbar machen!

Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen Auszug aus der Pro 2009 Ausgabe 1 [2.1 - 2.2.2.4] (ÖSV) aus dem InterNet März 2009
Liste notwendiger Unterlagen für Praxis-Zulassung Übersicht zur Unterstützung der Anmeldung 8.3.09
Umfang der notwendigen Praxis und Erfahrung Übersicht zur Unterstützung der Anmeldung 8.3.09
Gültige Form des Nachweises von Praxis und Erfahrung Übersicht zur Unterstützung der Anmeldung 8.3.09
Kostenbeitragsblatt Kostenbeitragsblatt 2009 (gültig ab Juni 2009) (ÖSV) aus dem InterNet Februar 2010
Praxis-Index Zusammenstellung aller eingereichten Törns 8.3.09 (Vs 2.0/3.09)
Anmeldungs- und Bestätigungsformular persönliche Erklärung über Kenntnisnahme der Vorschriften 16.6.05 (Vs 1.0/6.05)
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Zertifikates (IC) Datenblatt als Antrag auf die Ausstellung des "IC" Was ist der IC?

Wie gehe ich vor, um mich anzumelden?

bulletSchritt 1: Kontrollieren, ob alle Voraussetzungen (insbesonders die Praxis) erfüllt sind. Die Theorieprüfung gilt genau 24 Monate, dann verfällt sie.
bulletSchritt 2: Zusammensammeln aller Unterlagen nach der Liste notwendiger Unterlagen.
bulletSchritt 3: Kontrollieren, ob die Praxis-Nachweise in gültiger Form vorliegen (inkl. "Seemeilenbestätigung" bei Abgabe von Logbuch/Kladde).
bulletSchritt 4: Alle Törns exakt in den Praxis-Index eintragen
bulletSchritt 5: Kontakt mit dem NCA aufnehmen, Prüfungstermine bestätigen, ev. zum Praxistörn anmelden (und Koje bezahlen).
bulletSchritt 6: Anmeldeformular ausfüllen und mit der Unterschrift bestätigen, dass ....
bulletSchritt 7: Prüfungsgebühr von derzeit (3.09) € 70,-- überweisen an: NCA, A&R-Crew, Volksbank Graz-Bruck, KtoNr. 3000 1803, BLZ: 44770
bulletSchritt 8: Unterlagen (lt. Liste) rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor der Prüfung) in geeigneter Form an den NCA übermitteln.

 

Wie kann ich die Unterlagen geeignet an den NCA übermitteln?

Alle Unterlagen sollten in Form von .pdf-Dokumenten elektronisch übermittelt werden. Dabei können die Dokumente per eMail an
[segeln @ nca . at] (betreff: "[Anmeldung Praxis]")
geschickt werden, oder per ftp. Im Falle von ftp müssen die gültigen Zugangsdaten aktuell per eMail von [segeln @ nca . at] (betreff: "[Anmeldung Praxis ftp]") erfragt werden.

Welches Format ist zur elektronischen Übermittlung geeignet?

Bevorzugt werden .pdf-Dokumente, GreyScale, 200 dpi oder BlackWhite, 300 dpi - bitte NICHT in Farbe (schon gar nicht true color) scannen. Leserliche .jpeg-Dokumente (gleiche Auflösung) sind ebenfalls möglich, .tiff-Dokumente sind aufgrund der Größe nicht geeignet.

Gibt es Namenskonventionen?

Ja - wünschenwert ist eine Namens-Struktur: NNNNNNNNNNN_V_pxAnm_DocType.pdf;
NNNNNNNNN: Nachnamen, max. 10 Zeichen; V Vornamen, 1. Buchstabe; _pxAnm_, als Unterscheidungsmerkmal; DocType DokumentenTyp, jedoch abgekürzt, zB. Reisep, KFZ-FS, Anmldg, ..... Die Zusammenfassung mehrerer Dokumente in ein .pdf ist ebenfalls wünschenswert.

Warum brauche ich ein Anmeldeformular, einen Praxis-Index, Seemeilenbestätigungen, ...

In Seeschifffahrts-Verordnung und PRO sind Umfang der notwendigen Praxis-Erfahrung und Art des Nachweises exakt geregelt. Diese Nachweise müssen vom Veranstalter kontrolliert und archiviert werden. Der dazu notwendige Aufwand ist erheblich. Die Verwaltung muss so geschehen, dass auf Nachfragen seitens Verband/Behörde sofort reagiert werden kann. Dazu ist eine Strukturierung der Daten notwendig.

Wofür diese "Bestätigungen" auf dem Anmeldeformular?

Der Veranstalter kontrolliert, ob die eingereichten Unterlagen formal entsprechen und muss darüber Nachweis führen. Die volle Verantwortung über die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen trägt immer der Antragsteller. Dies wird mit der Unterschrift bestätigt.

Wieso muss ich eine zusätzliche Seemeilenbestätigung ausfüllen, wenn ich die Kopie des Logbuchs schicke?

Das Logbuch wird auf seine allgemeine Form überprüft, speziell auf die Anzahl der Tage, Nachtfahrten, Überfahrten, etc. Um die Suche zu erleichtern, ist eine "Übersicht und Zusammenfassung" des Törns notwendig, die dieselben Informationen enthalten muss, wie eine geeignete Seemeilenbestätigung. Damit bietet sich das Formular "Seemeilenbestätigung" an; jede andere Übersicht, die alle notwendigen Daten enthält, ist auch möglich. Wichtig ist dabei, dass Teilnahme und Art der Tätigkeit aus dem Logbuch oder entsprechenden Unterlagen (Wachliste, ...) hervorgehen, weiters Daten der Jacht (Name, Typ, Länge). Wenn von dem eingereichten Törn eine geeignete Seemeilenbestätigung im Original, mit Originalunterschrift (UND persönlichen Daten) des Schiffsführers vorliegt, ist die Einsendung von Logbuch/Kladde nicht notwendig.

Muss ich ich unbedingt ein Logbuch (bzw. eine Brückenkladde) einschicken?

Nein, ab 2009 reicht eine gültige Seemeilenbestätigung nicht nur aus, sie ist die bevorzugte Art des Nachweises. Allerdings muss es zum bestätigten Törn ein Logbuch (eine Kladde) geben, das dann auch kurzfristig verfügbar ist. Vom Verband sind regelmäßige Kontrollen angekündigt.

Was für eine Bedeutung hat eine Seemeilenbestätigung für mich?

Mit der Abgabe einer Seemeilenbestätigung bestätigt der Antragsteller gleichzeitig, dass die Angaben der Seemeilenbestätigung der Wahrheit entsprechen und dass auf Nachfrage weitere Unterlagen (Logbuch/Kladde, Wachliste, Crewliste, ..) kurzfristig beigebracht werden können. Das Abgeben einer Seemeilenbestätigung, zu der kein Logbuch existiert, kann ohne spezielle Rückfrage nicht empfohlen werden.

Können Seemeilenbestätigungen auch abgelehnt werden?

Ja! Wenn notwendige Daten fehlen, können Seemeilenbestätigungen nicht angenommen werden. Viele Bestätigungen sind von der Form: 
Frau/Herr Xxx hat vom dd.mm.yy bis dd.mm.yy 1.000 sm erfolgreich zurückgelegt. 
Solche "Bestätigungen" bitte gar nicht einschicken, sie werden NICHT akzeptiert!

Was kann ich tun, wenn ich nur eine unzureichende "Seemeilenbestätigung" habe?

In einem solchen Fall ist irgendwie eine Logbuchkopie zu beschaffen.

Ich bin FB3-fähig, aber mir fehlen ein paar Meilen außerhalb des FB2 - was kann ich tun?

Ab 1.1.2009 leider nichts, außer die Meilen vor Prüfungsbeginn abfahren.

Ich bin FB3-fähiger FB2-Skipper mit ausreichend Erfahrung; wie komme ich endlich zum FB3-Schein?

Ab der PRO2009 gibt es die "Upgrade"-Prüfung. Wie das geht lesen Sie hier!

Kann man alles über eMail abwickeln? Was soll ich mit den Fotos machen?

Grundsätzlich ist bei normalen Anmeldungen (= alle Voraussetzungen sind erfüllt, alle Gebühren bezahlt) fast alles über eMail/Internet abwickelbar. Eine Ausnahme bilden die Fotos und die Unterschrift auf dem Antrag zur Ausstellung eines Internationalen Zertifikats (IC), die nur im Original akzeptiert werden. Sinnvoll ist hier die Übergabe der Fotos/des Antrags an den ÖSV, möglicherweise sogar an den Praxisprüfungsobmann im Anschluss an die (bestandene) Praxisprüfung vor Ort.

Was ist der "IC", was hat es damit auf sich?

Der "IC" (International Certificate) heißt eigentlich "International Certificate for Operators of  Pleasure Craft". Es ist ein Ausweis in Scheckkartenformat, getrennt ausgestellt für die Führung von Segelbooten und von Motorbooten. Basis ist die UNO-Resolution 40; alle Staaten, die diese Resolution ratifiziert haben, sollten diesen "Internationalen Befähigungsausweis" auch anerkennen. Den Antrag auf Ausstellung kann nur der Verband stellen, der die entsprechende Prüfungshoheit hat, für Segelscheine also der ÖSV, für Motorbootscheine der MSVÖ. Sinnvoll ist der Antrag auf Ausstellung unmittelbar nach erfolgreich abgelegter Praxisprüfung: Das entsprechend ausgefüllte Formular kann dem Prüfungsobmann übergeben werden, der es dann dem Verband übermittelt; das spart Zeit, Wege und Kosten. Weitere Informationen finden Sie hier!

Wann muss ich was an wen bezahlen??

Die gültigen Gebühren sind den jeweiligen Kostenbeitragsblättern der Verbände zu entnehmen. Folgend angeführte Beträge vorbehaltlich Irrtum und Änderungen!

Die Prüfungsgebühr an den Verband (ÖSV beträgt dzt. €  70,-; bitte unbedingt selbst beim Verband kontrollieren, ob sich nichts geändert hat!) muss einbezahlt sein, damit eine Zulassung erteilt wird. Falls die Zulassung beim direkt Verband beantragt wird (nicht empfehlenswert), ist die Gebühr direkt an den Verband zu überweisen (Übersendung einer Kopie der Einzahlungsbestätigung an den Verband ist empfehlenswert). Falls der Zulassungsantrag über den Club erfolgt (empfohlene Vorgangsweise), muss die Zahlung an den Club erfolgen, da der Betrag dem Club vom Verband vorgeschrieben wird.

Die Ausstellungsgebühr (beträgt dzt. €  90,-; bitte unbedingt selbst beim Verband kontrollieren, ob sich nichts geändert hat!) sollte immer dem Verband zu überweisen werden. Derzeit gibt es eine Vergünstigung für mehrjährige ÖSV-Mitglieder; bitte unbedingt vor der Überweisung an den Verband klären, ob die Vergünstigung beansprucht werden kann. Eine Ausstellung erfolgt nur NACH Einlangen der Ausstellungsgebühr. Der Ausstellungsantrag kann nach der Prüfung an den Verband übermittelt werden. Die Ausstellung eines IC kann nach bestandener Prüfung beim ÖSV beantragt werden. Dazu ist ein spezielles Formular vorgesehen. Dieser Antrag kann möglicherweise nach bestandener Praxisprüfung dem Obmann der Praxisprüfungskommission übergeben werden (keine Extrakosten), oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt  direkt dem Verband übermittelt (extra Ausstellungsgebühr zu bezahlen).

Wie komme ich dann zu meinem Ausweis?

Seit 2009 übermittelt der Verband nach erfolgreich bestandener Praxis-Prüfung ein Merkblatt, dem alle Schritte zu Erlangung der Ausweise entnommen werden können. Grundsätzlich ist die Ausstellungsgebühr an den Verband zu bezahlen und die Ausstellung ist beim Verband zu beantragen. Die Ausweise werden anschließend zugesandt.

Gibt es einen anderen Weg, zu einer Praxis-Zulassung zu kommen?

Ja, natürlich! Nach wie vor ist ein Antrag direkt an den ÖSV möglich, erwünscht ist es allerdings nicht.

Wer hilft mir, wenn ich nicht weiter weiß?

Schicken Sie ein eMail oder rufen Sie mich an: B. Kotnig, 0676 790 2075