Der NCA Stander

Prüfungswesen

Achtung - wichtig!


 

Ab 8.5.2020 gelten die Seeschifffahrtsverordnung in der gültigen Fassung und die neue JachtVO 2020 in der gültigen Fassung.

Prüfungen nach der "alten" PRO 2015 sind bis spätestens 31.12.2020 möglich, aber nicht empfehlenswert. Die nach JachtPrO 2015 abgelegten Teilprüfungen können mit einer zusätzlichen "Motor-Ergänzungsprüfung" aufgewertet werden zu gültigen Teilprüfungen nach JachtVO 2020.

Als Veranstalter hat der NCA die Aufgabe, die gesamte Prüfung zu organisieren, die Administration zu erledigen und die Prüfungen (samt Teilnehmerlisten) bei den Prüfungsorganisationen anzumelden.

Der gesamte Ablauf der Prüfungen ist gemäß JachtVO von den Prüfungsorganisationen in deren Prüfungsordnungen und Durchführungsbestimmungen detailliert geregelt. Spielraum gibt es für den Veranstalter nach diesen Vorschriften NICHT.

Die Prüfungsordnungen und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden von den Prüfungsorganisationen auf deren WebSites veröffentlicht und immer wieder geändert. Auch die Links ändern sich, sodass Links unter Umständen nicht funktionieren (bitte nicht ärgern, sondern suchen, und falsche Links melden an segeln @ nca . at).