Funk - Fragen? und Antorten?

Welche Zeugnisse gibt es denn jetzt wirklich?!?!

UKW weltweit
Jachten SRC LRC
SOLAS ROC GOC

UKW-Betriebszeugnis II (SRC - Short Range Certificate) - für Jachten

Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache; berechtigt zum Funkdienst 
bei Binnen- und Seefunkstellen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, 
bei Schiffserdfunkstellen und 
bei Küsten- und Uferfunkstellen 
auf Frequenzen über 30 MHz und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW.
[A1/UKW, weltweit, für das Meer und für den Binnenbereich, für nichtausrüstungspflichtige Schiffe]

UKW-Betriebszeugnis I (ROC - Restricted Operator's Certificate) - für SOLAS-Schiffe

Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache; berechtigt zum Funkdienst 
bei Binnen- und Seefunkstellen, 
bei Schiffserdfunkstellen und 
bei Küsten- und Uferfunkstellen 
auf Frequenzen über 30 MHz und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW.
[A1/UKW, weltweit, für das Meer und für den Binnenbereich, für ausrüstungspflichtige Schiffe, daher nur 5 Jahre gültig]

Allgemeines Betriebszeugnis II  (LRC - Long Range Certificate) - für Jachten

Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache; berechtigt zum Funkdienst 
bei Binnen- und Seefunkstellen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, 
bei Schiffserdfunkstellen und 
bei Küsten- und Uferfunkstellen 
und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS.
[A1-A4/UKW, GW, KW weltweit, für das Meer und für den Binnenbereich, für nichtausrüstungspflichtige Schiffe]

Allgemeines Betriebszeugnis I (GOC - General Operator's Certificate) - für SOLAS-Schiffe

Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache, berechtigt zum Funkdienst 
bei Binnen- und Seefunkstellen, 
bei Schiffserdfunkstellen und 
bei Küsten- und Uferfunkstellen 
und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS.
[A1-A4/UKW, GW, KW weltweit, für das Meer und für den Binnenbereich, für ausrüstungspflichtige Schiffe, daher nur 5 Jahre gültig]

Was ist die rechtliche Basis?

Für Österreichische Staatsbürger gilt das Funker-Zeugnisgesetz 1998, im dem die Zeugnisse und deren Umfang definiert sind. Weitere relevante Gesetze sind das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Vollzugsordnung Funk (VO Funk). Für Prüfungskandidaten ist aber auch die Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung ziemlich wichtig - sie regelt den Prüfungsablauf.

Muß ich ein Funkzeugnis haben?

Ja und nein. An sich dürfen nur angemeldete Funkanlagen betrieben werden. Der Funkverkehr an angemeldeten Funkanlagen darf wiederum nur von einem berechtigten Funker ausgeübt werden. Ist nun ein Boot ausrüstungspflichtig (in dem Sinn, daß eine Funkanlage eingebaut und betriebsfähig sein muß), so muß sich auch ein berechtigter Funker (muß aber nicht der Skipper sein!) an Bord befinden. Für Jachten besteht keine allgemeine Pflicht zur Ausrüstung mit Funkanlagen. Allerdings gibt es zahlreiche Sondervorschriften. So muß eine Österreichische Jacht mit Seebrief im FB 3 oder im Fb 4 eine UKW-Funkanlage haben, oder auch Charterboote in Kroatien (woraus folgt, daß ein Funker an Bord sein muß).

Wo gelten denn die Zeugnisse?

Es muß unterschieden werden zwischen verschiedenen Berechtigungen, die unter der Bezeichnung Funkzeugnis verstanden werden können. Weit verbreitet ist das "UKW-Sprechfunkzeugnis", was früher (vor GMDSS) der Standard im Jachtsport war. Diese Zeugnisse gelten in der Regel im Ausstellerland und für Staatsbürger des Ausstellerlandes weltweit. Eingeschränkte Zeugnisse für Touristen gelten in der Regel nur im Ausstellerland. GMDSS-Zeugnisse sind international; egal, in welchem Land ein solches Zeugnis ausgestellt wurde, es müßte von jedem IMO-Land anerkannt werden.

Ich habe ein kroatisches Funkzeugnis. Gilt es überall?

Wenn es sich um ein "kroatisches UKW-Sprechfunkzeugnis" handelt vermutlich schon. Es gibt aber auch die Möglichkeit (oder es gab sie bis vor kurzem), ein solches Zeugnis von der Österreichischen Fernmeldebehörde "nostrifizieren" zu lassen; damit war es einem Österreichischen Sprechfunkzeugnis rechtlich gleichgestellt. Ehemals jugoslawische Zeugnisse werden eher nicht mehr gelten. Funkgenehmigungen, die gemeinsam mit dem kroatischen Sportbootführerschein erworben wurden, gelten außerhalb Kroatiens eher nicht. GMDSS-Zeugnisse sollten jedenfalls in allen IMO-Ländern gelten.

Was ist ein Rufzeichen, wie bekomme ich es?

Rufzeichen ist das weltweit eindeutige Kennzeichen einer Seefunkstelle. Es besteht aus dem Kennzeichen der Nation (im Rufzeichenplan der ITU international geregelt) und einer Ziffern/Buchstabenfolge. Der "nationale" Teil wird in Österreich vom Fernmeldebüro vergeben. Das internationale Zeichen für Österreich ist OEA - OEZ. (Deutschland DAAA - DRZZ, Kroatien 9AA - 9AZ). Die Kennzeichen Österreichischer Jachten sind von der Form OEXyyyy, OESyyyy, OEDyyyy (Donau) [yyyy ist eine 4-stellige Zahl]. Die Rufzeichen der Großschifffahrt sind meist 4-stellig (zB OEFX).

Heißt das Rufzeichen jetzt MMSI?

Nein, obwohl zwischen MMSI und Rufzeichen eine gewisse Ähnlichkeit besteht. MMSI (Maritime Mobile Service Identification number) ist die internationale, weltweit eindeutige Kennung eines DSC (Digital Selective Calling) Geräts, gewissermaßen seine "internationale Telefonnummer". Sie ist 9-stellig und besteht (hier die Ähnlichkeit mit einem Rufzeichen) aus einem Länder-Code (MID - Maritime Identification Digit), 3-stellig (Österreich 203, Deutschland 211, ...) und 6 weiteren Ziffern. MMSIs von Seefunkstellen enden immer mit "0", solchen von Küstenfunkstellen sind nach dem Muster "00" & MID & yyyy aufgebaut. "Gruppen-Adressen" (für Gruppen-Anrufe) haben die Struktur "0" & MID & yyyyy. Bei der Abwicklung von GMDSS-Prozeduren tritt die MMSI an die Stelle des Rufzeichens.