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Was soll denn im Logbuch stehen?

 

Derzeit (2003) ist für Österreichische Hochseejachten die Führung eines Logbuchs gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings ist ein Logbuch (oder zumindest eine exakte Aufzeichnung der relevanten Daten in Logbuch-ähnlicher Form) eine navigatorische Notwendigkeit und auch Selbstverständlichkeit. Für Törns, die von Prüfungskandidaten beim ÖSV zum Nachweis der seemännischen Praxis als Seefahrterfahrung eingereicht werden, ist die korrekte Führung eines Logbuchs unerläßlich.

Ein Logbuch kann erhebliche Bedeutung erlangen und unter Umständen zu einem Dokument werden; es sollte deshalb gewissenhaft und vorschriftsmäßig geführt werden.

Es muß unradierbar und leserlich alle die Schiftsführung und die Navigation betreffenden Ereignisse in regelmäßigen, nicht zu großen Abständen (typisch ein bis zwei Stunden), insbesonders auch erwähnenswerte Ereignisse (Wachwechsel, anlegen, ablegen, Durchfahrten, passieren von besonderen Marken, beobachtete Positionen, Änderung von Wind, Wetter, Kurs, Segelführung, ...) enthalten; alle Spalten sollten ausgefüllt werden, es muß eine durchlaufende Seitennummer existieren, es dürfen keine Seiten herausgerissen werden, leere Zeilen sind zu streichen. (Insbesonders für ÖSV-taugliche Nachweise ist die Eintragung des Logstandes bei jedem Wechsel zwischen Segel und Motor unerläßlich, da eine Unterscheidung zwischen Meilen unter Segel und Meilen unter Motor getroffen wird!). Der Beginn eines neuen Tages muß klar ersichtlich sein (neue Seite oder mehrzeilige Überschrift). Pro Blatt sollten Bootsnamen, Datum, Wochentag und Route (von – nach) oder Standort/Revier deutlich sichtbar verzeichnet werden.

Eine Zusammenfassung der Route und der Crew-Daten inkl. Wachplan (bei persönlichen Logbüchern auch der Jachtdaten) sollte an den Beginn der Eintragungen einer Fahrt gestellt werden.

Hinweise zu den Tagesseiten:

Die Zeit ist die Bordzeit (der terrestrischen Navigation), von 0000 bis 2400, in vier gleich großen Ziffern.

Nummer oder Kürzel der jeweiligen Wache wird in der Rubrik W eingetragen.

In der Rubrik Wetter ist der Stationskreis je nach Bedeckung zu schwärzen (in Vierteln, mit NE beginnend), daneben wird ein Symbol für den Wetterzustand gezeichnet:

  Schnee   Gewitter   wolkenlos (klar)

  Regen   Wetterleuchten   sonnig, heiter, leicht bewölkt

  Nieseln   Nebel   wolkig
  Hagel   Dunst (feucht)   stark bewölkt
  Regenschauer   Dunst (trocken)   bedeckt
  Schneeschauer   + Symbol: hat aufgehört   keine Beobachtung möglich (selten!)

Der Luftdruck wird in Hektopascal (hP) mit drei gleich großen Ziffern ohne Komma angegeben (uU. erweitert um einen Pfeil, der die Tendenz zeigt). Es handelt sich dabei um die Zehner-, die Einer- sowie die erste Dezimalstelle des Drucks: 955 bedeutet also 995,5 hPa, 163 bedeutet 1016,3 hPa.

Lufttemperatur [°C] und relative Feuchte werden zweistellig angegeben.

Der Wind wird in Richtung (nach Kompaßstrichen oder Graden) und in Stärke (nach der Beaufortskala) bzw. in Geschwindigkeit (in Knoten) bezeichnet. 

Beim Zustand der See (Petersen-Skala) wird zwischen Windsee und Dünung unterschieden.

Ein eventueller Strom wird mit Richtung („Kurs“ in Graden) und Geschwindigkeit („Fahrt" in Knoten) eingetragen. Ist keine Rubrik für Ströme vorgesehen, so geschieht die Eintragung unter der Spalte Bemerkung.

Beim Kurs werden Kompaßkurs und Kartenkurs vermerkt; steuert man nicht nach Kompaß, so wird „Sicht“ angegeben, ist das Boot nicht in Fahrt, wird „fest“ eingetragen.

Die Fahrt wird in Knoten angegeben. Der Logstand (in Seemeilen) wird drei- oder vierstellig mit einer Kommastelle angegeben. 

Sie Segelführung zur Zeit der Eintragung wird abgekürzt vorgenommen:

STF

Sturmfock

F1

Fock 1

F2

Fock 2

GE

Genua

G

Groß

(G)

Groß einmal gerefft

B

Besan

BS

Besanstag

SPI

Spinnaker

In der Rubrik Motor werden jeweils beim Starten und Stoppen der Maschine die Motorstunden, während des Laufs die Drehzahl eingetragen. Besonders wichtig ist der Stundenstand beim Bunkern und beim Öl- bzw. Filterwechsel!

In der letzten Spalte Bemerkung werden ausschließlich die Schiffsführung, die Navigation und die Bootstechnik betreffende Angaben kurz und prägnant eingetragen.